RS UVS Kärnten 2001/07/26 KUVS-1045/8/2001

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Veröffentlicht am 26.07.2001
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Rechtssatz

Wer bei einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle eine Lenkberechtigung (Patente di Guida der Repubblica Italiana) vorweist, deren Gültigkeitsfrist bereits überschritten ist, begeht eine Verwaltungsübertretung, und zwar auch dann, wenn die Gültigkeit in der Folge verlängert wird, da die Gültigkeit erst bei Einkleben der Verlängerungsetikette in den Führerschein wiedererlangt wird.

Schlagworte
Lenkberechtigung, Führerschein, Patente di Guida, Gültigkeit, Gültigkeitsfrist, Verlängerung, Verlängerungsetikette, Lenkberechtigungsfrist
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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