Präventivfachkräfte haben Aufzeichnungen über die geleistete Einsatzzeit und die nach
diesem Bundesgesetz durchgeführten Tätigkeiten zu führen, insbesondere auch über die
von ihnen durchgeführten Besichtigungen und Untersuchungen sowie deren Ergebnisse.
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Arbeitsmediziner die Aufzeichnungen so
führen, dass der Arbeitgeber eventuell notwendige Maßnahmen, die der Arbeitssicherheit
dienen, treffen kann.