RS UVS Niederösterreich 2001/10/01 Senat-MD-01-1033

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Veröffentlicht am 01.10.2001
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Rechtssatz

Präventivfachkräfte haben Aufzeichnungen über die geleistete Einsatzzeit und die nach

diesem Bundesgesetz durchgeführten Tätigkeiten zu führen, insbesondere auch über die

von ihnen durchgeführten Besichtigungen und Untersuchungen sowie deren Ergebnisse.

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Arbeitsmediziner die Aufzeichnungen so

führen, dass der Arbeitgeber eventuell notwendige Maßnahmen, die der Arbeitssicherheit

dienen, treffen kann.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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