Es ist unzumutbar, bei einem Artikel, welcher in einem Souvenirgeschäft in großen
Mengen angeboten und verkauft wird, zu verlangen, dass der Käufer neben der Frage an
die Verkäuferin, ob alles in Ordnung sei, zusätzliche Erkundigungen über eventuelle
Einfuhrverbote bzw. erforderliche Genehmigungen einholt.