RS UVS Niederösterreich 2001/10/24 Senat-WU-00-145

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Veröffentlicht am 24.10.2001
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Rechtssatz

Es ist unzumutbar, bei einem Artikel, welcher in einem Souvenirgeschäft in großen

Mengen angeboten und verkauft wird, zu verlangen, dass der Käufer neben der Frage an

die Verkäuferin, ob alles in Ordnung sei, zusätzliche Erkundigungen über eventuelle

Einfuhrverbote bzw. erforderliche Genehmigungen einholt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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