Bei einer Überstellungsfahrt eines noch nie zum Verkehr zugelassenen Lastkraftfahrzeuges mit Überstellungskennzeichen kann eine zeithaltig gemachte
Wochenvignette auch nur mitgeführt werden oder ist eine Jahresvignette zu kleben.
Die (ledigliche) Mitführung einer Jahresvignette, ohne diese aufgeklebt zu haben,
stellt keine ordnungsgemäße Entrichtung der zeitabhängigen Maut dar.