Eine kurzfristige (für ca. 15 - 20 Minuten) gänzliche Absperrung des Wasserzuflusses zu einem insgesamt über 2 km langen Werkskanal im Rahmen der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen stellt keine Beeinträchtigung der Beschaffenheit des Gewässers (ökologische Funktionsfähigkeit) dar. (Einstellung des Verfahrens)