RS UVS Oberösterreich 2001/12/06 VwSen-110314/3/Le/La

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Veröffentlicht am 06.12.2001
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Rechtssatz

Ein deutscher Unternehmer kann in Österreich nicht bestraft werden, wenn sein LKW-Lenker in Österreich keinen CMR-Frachtbrief mitführt - Anlehnung an "Tatortjudikatur" zum Arbeitszeitgesetz.

Schlagworte
Nichtmitführen eines Frachtbriefes, Tatort, mangelhafter Spruch
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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