Bei Fahrzeugen, die mit einem Probefahrtkennzeichen oder Überstellungskennzeichen ausgerüstet sind, ist anstelle des direkten Anklebens das getrennte Mitführen einer ordnungsgemäß entwerteten 10-Tages-Vignette gestattet. Wird jedoch anlässlich der Kontrolle eine Jahresvignette dem Kontrollorgan ausgefolgt, so ist die Maut wegen des nicht flächendeckenden Anklebens der Vignette nicht ordnungsgemäß entrichtet.