RS UVS Kärnten 2002/01/10 KUVS-742/2/2001

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Veröffentlicht am 10.01.2002
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Rechtssatz

Bei Fahrzeugen, die mit einem Probefahrtkennzeichen oder Überstellungskennzeichen ausgerüstet sind, ist anstelle des direkten Anklebens das getrennte Mitführen einer ordnungsgemäß entwerteten 10-Tages-Vignette gestattet. Wird jedoch anlässlich der Kontrolle eine Jahresvignette dem Kontrollorgan ausgefolgt, so ist die Maut wegen des nicht flächendeckenden Anklebens der Vignette nicht ordnungsgemäß entrichtet.

Schlagworte
Vignette, Vignettenanbringung, 10-Tages-Vignette, Probefahrt, Probekennzeichen, Überstellungskennzeichen, Ankleben der Vignette, Mitführen der Vignette
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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