Eine Verletzung der Auskunftspflicht ist u. a. dann gegeben, wenn die auskunftspflichtige Person eine unvollständige Auskunft erteilt. Dies liegt beispielsweise dann vor, wenn die Auskunft lautet: Herr Robert A, wohnhaft in B/C, und die Ermittlungen der Behörde zur Ausforschung der Person erfolglos blieben.