RS UVS Vorarlberg 2002/03/11 1-0889/01

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.2002
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Rechtssatz

Missachtet der Fahrzeuglenker die Ökopunktepflicht, so begeht er eine Übertretung des § 23 Abs 2 und Abs 1 Z 9 GütbefG idF BGBl I Nr 106/2001.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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