Keine wirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten liegt vor, wenn in der Bestellungsurkunde lediglich angeführt ist, dass die Verantwortung ?räumlich die von Ihnen geleiteten Filialen laut Rayonsleitung? umfasst.
Daraus ist in keiner Weise erkennbar, welche konkreten Filialen von diesem verantwortlichen Beauftragten geleitet werden sollen.