RS UVS Burgenland 2002/04/16 013/02/02004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.2002
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Rechtssatz

Wer bei der Grenzkontrolle als Fahrer eines LKW bewusst eine falsche Urlaubsbestätigung vorzeigt, um fehlende Schaublätter zu erklären, gebraucht ein falsches Beweismittel iSd § 293 Abs 2 StGB. Dies stellt einen Zurückweisungsgrund iSd § 52 Abs 2 Z 3 lit a FrG dar.

Schlagworte
Zurückweisung bei der Grenzkontrolle, Überprüfung der Schaublätter, falsche Urlaubsbestätigung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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