Wer eine Jahresvignette ablöst und durch neuerliches Ankleben nicht vorschriftsmäßig vollflächig anbringt, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.
Schlagworte Maut, Mautvignette, Ankleben, Ankleben der Vignette, Ankleben der Mautvignette, vollflächiges Ankleben, Mautentrichtung