RS UVS Kärnten 2002/05/06 KUVS-467-471/3/2002

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Veröffentlicht am 06.05.2002
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Rechtssatz

Da die angewendete Rechtsnorm hinsichtlich der Ausweispflicht nicht auf ein spezielles Dokument abstellt, ist die Aushändigung der Reisegewerbekarte kein Verstoß gegen die Gewerbeordnung und die Marktordnung. (Teilweise Einstellung des Verfahrens)

Schlagworte
Markt, Marktaufsichtsorgan, Marktstandort, Ausweis, Ausweispflicht, Lichtbilddokument, Reisegewerbekarte
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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