Wer die Jahresvignette deshalb nicht vorschriftsmäßig anbrachte, weil deren Schutzfolie nicht abgezogen wurde, sondern die Vignette lediglich mit Klebestreifen rechts und links entlang deren Längsseite an der Windschutzscheibe befestigt war, entrichtet die zeitabhängige Jahresmaut nicht ordnungsgemäß und ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.