Da nach der Mautordnung die Vignette nach Ablösung von der Trägerfolie innen direkt auf die Windschutzscheibe gut sichtbar und unbeschädigt anzukleben ist, ist eine Anbringung der Vignette an der Windschutzscheibe mit Klebeband "Tixo" nicht rechtskonform und macht verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.