RS UVS Steiermark 2002/07/25 30.3-49/2002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.07.2002
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Rechtssatz

Eine Anstandsverletzung nach § 1 erster Fall Stmk LGbl 158/75 ist durch den Vorhalt, in einer Diskothek Gäste "angestänkert" zu haben, noch nicht ausreichend konkretisiert. Um das Tatbild der Anstandsverletzung im Sinne des § 44a Z 1 VStG zu umschreiben, müsste im Spruch enthalten sein, in welcher Art und Weise das Anstänkern

vor sich ging.

Schlagworte
Anstandsverletzung Konkretisierung Tatbestandsmerkmal stänkern
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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