RS UVS Kärnten 2002/08/21 KUVS-1221/4/2002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.08.2002
beobachten
merken
Rechtssatz

Wird ein Arbeitnehmer in einer ungeeigneten Baggerschaufel stehend, etwa bis auf eine Höhe von ca. 4 m emporgehoben, obwohl zum Erreichen von schwer zugänglichen Arbeitsplätzen und zur Durchführung von Arbeiten an diesen Plätzen geeignete Einrichtungen - wie Arbeitskörbe u.ä. - zu verwenden sind, ist dafür der verantwortlich Beauftragte der durchführenden Firma verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Schlagworte
Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitnehmerschutz, verantwortlich Beauftragter, Baggerschaufel, Arbeitskorb, Sicherungseinrichtungen, Emporheben des Dienstnehmers, Hebevorgang
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten