RS UVS Niederösterreich 2002/10/03 Senat-WN-01-1034

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Veröffentlicht am 03.10.2002
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Rechtssatz

Auch nur geringfügige Kratzer im Lack sind als Sachschaden zu beurteilen.

Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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