RS UVS Kärnten 2002/10/09 KUVS-1570/2/2002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.2002
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Rechtssatz

Wer die Jahresvignette mit einer doppelseitigen Klebefolie an der Windschutzscheibe im Bereich des Rückspiegels befestigt, sodass sie sich problemlos ohne Beschädigung wieder abziehen lässt, entrichtet die zeitabhängige Maut nicht ordnungsgemäß.

Schlagworte
Maut, Mautentrichtung, Jahresmaut, Autobahnmaut, Autobahnmautentrichtung, Vignette, Jahresvignette, Klebefolie, Windschutzscheibe, Rückspiegel
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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