RS UVS Niederösterreich 2002/10/14 Senat-MD-01-1221

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Veröffentlicht am 14.10.2002
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Rechtssatz

Das Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das vor einem Schutzweg angehalten wird, um Fußgängern das Überqueren der Straße zu ermöglichen, ist gestattet, wenn der Fußgänger davon nicht mehr beeinträchtigt wird.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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