Ergibt sich aus dem Einspruch gegen eine Strafverfügung der Hinweis ... dass nach "Erklärung einiger Punkte vielleicht eine Strafminderung erwirkt werden könnte", so ist dies lediglich ein Eventualbegehren und ist aus dem Einspruch des Beschuldigten daraus nicht abzuleiten, dass der Einspruch nur gegen die Strafhöhe erhoben wurde. (Behebung des erstinstanzlichen Bescheides)