RS UVS Niederösterreich 2002/12/13 Senat-SW-02-1026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.2002
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Rechtssatz

Entfernt sich der Lenker vom Fahrzeug, dann fällt dies nicht unter die auf einer Zusatztafel kundgemachte Ausnahme ?Ausgenommen kurzes Halten zum Aus- oder Einsteigen?.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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