RS UVS Kärnten 2003/03/06 KUVS-1507/2/2002

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Veröffentlicht am 06.03.2003
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Rechtssatz

Wird das vom Beschuldigten gelenkte Fahrzeug größtenteils auf dem Straßenbankett und somit nicht am Rand der Fahrbahn abgestellt, hat der Beschuldigte § 23 Abs 2 StVO verletzt.

Schlagworte
Parken, Halten, Abstellen, Fahrbahn, Fahrbahnrand, Bankett, Straßenbankett
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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