Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgewiesen. VwGH vom 23.09.2003, Zl.: 2003/02/0109-7 Rechtssatz
Die Koordinationspflicht des § 8 Abs.4 ASchG besteht in der Berücksichtigung von Anordnungen des Baustellenkoordinators, setzt jedoch voraus, dass Anordnungen präzise sind, dh. letztlich bestimmt im iS § 44a Z1 VStG.