RS UVS Niederösterreich 2003/05/14 Senat-PL-02-0065

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Veröffentlicht am 14.05.2003
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Rechtssatz

Gewässerpolizeiliche Aufträge haben keine dingliche Wirkung, sodass auch bei Eigentumsübergang die Verpflichtung für den Veräußerer aufrecht bleibt.

Zuletzt aktualisiert am
07.07.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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