RS UVS Niederösterreich 2003/05/21 Senat-AM-02-0143

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.2003
beobachten
merken
Rechtssatz

Lenken eines Fahrrades liegt auch dann vor, wenn nicht in die Pedale getreten wird. Das Stehen auf einem Pedal und Rollenlassen des Fahrrades reicht aus.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten