Wer mit einem Informationsstand das freie Gewerbe ?Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik" ausübt, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben, indem er unter der Internetadresse A Unternehmen und Hotelbetreibern gegen Entgelt Platz zur Verfügung stellt, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.