Äußerungen wie ein Beamter der Fremdenpolizei hätte ?unwahre Sachen? weiter gegeben und in einer behördlichen Niederschrift sei ?vermutlich alles getürkt? rechtfertigen die Verhängung einer Ordnungsstrafe. Anders verhält es sich mit der Äußerung, ?Wenn Österreich Rumänische Gesetzte hätte, wären 2 Millionen Österreicher eingesperrt, vor allem Politiker und Beamte (ist nur subjektiv zu sehen)?, weil in diesem Fall die Rechtsordnung eines anderen Staates als nach einer ausländischen Rechtsordnung einer Freiheitsstrafe droht, muss nicht unbedingt ein strafbares Verhalten nach der österreichischen Rechtsordnung vorliegen.