RS UVS Oberösterreich 2003/07/10 VwSen-310243/2/Ga/He

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Veröffentlicht am 10.07.2003
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Rechtssatz

?Vermengung? ist nicht gleich ?Vermischung? - daher unterschiedliche Tatbilder bei Verstoß gegen die allgemeinen Behandlungspflichten des § 15 AWG 2002.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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