RS UVS Wien 2003/08/23 03/P/34/4489/2002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.08.2003
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Rechtssatz

Nur wenig Raum in Anspruch nehmende Kalendereintragungen sind dann von geringerem Beweiswert, wenn ihr nachträgliches Einfügen mangels nahe heranreichender anderer Einträge nicht auszuschließen ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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