RS UVS Wien 2003/10/17 03/P/34/6594/2002

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Veröffentlicht am 17.10.2003
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Rechtssatz

Die eingangs der Bestellungsurkunde nach § 9 Abs 2 und 4 VStG bloß allgemein erwähnten ?Agenden Fuhrpark" reichen angesichts der späteren detaillierten Aufzählung der vom verantwortlichen Beauftragten diesbezüglich einzuhaltenden Vorschriften - wozu aber das KFG 1967 nicht zählt - keineswegs aus, ihm speziell für diesen Bereich entsprechende Anordnungsbefugnis und Verantwortung klar zuzuweisen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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