RS UVS Niederösterreich 2003/11/21 Senat-PL-02-0170

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2003
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Rechtssatz

Im Falle der ordnungsgemäßen Anbringung der Vignette bewirkt ein nachträgliches zusätzliches Befestigen der Vignette mit ? durchsichtigen ? Klebestreifen nicht, dass nunmehr von einer nicht ordnungsgemäßen Mautentrichtung auszugehen ist.

Zuletzt aktualisiert am
07.07.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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