RS UVS Burgenland 2003/12/02 003/10/03106

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Veröffentlicht am 02.12.2003
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Rechtssatz

Die Verpflichtung des Artikel 16 Abs 1 der Verordnung (EWG) Nr 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr zur Durchführung der Reparatur eines defekten EG-Kontrollgerätes trifft den Unternehmer, nicht aber den Lenker des Lastkraftwagens.

Schlagworte
EG-Kontrollgerät, Kontrollgerät, Betriebsstörung, Reparatur, Lenker
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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