Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr 3821/85 des Rates vom 20 Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr hat lediglich ankündigenden Charakter und stellt keinen Verwaltungsstraftatbestand dar.
Schlagworte EG-Kontrollgerät, Kontrollgerät, Betriebsstörung, Nichtfunktionieren des Kontrollgerätes, Lenker