Nach der österreichischen Rechtslage gibt es keinerlei Vorschrift, wonach eine entsprechende Bescheinigung über das Nichtfahren an einem bestimmten Tag bereits bei der Kontrolle vorliegen muss. Vielmehr hat die Strafbehörde im Verwaltungsstrafverfahren auch anhand erst nach der Kontrolle zutage getretener Beweismittel zu untersuchen und zu beurteilen, welches der letzte Tag der vorangegangenen Woche war, an dem der Fahrer gefahren ist, und ob er für diesen Tag ein entsprechendes Schaublatt vorgelegt hat.