RS UVS Oberösterreich 2004/01/30 VwSen-109461/6/Br/Gam

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2004
beobachten
merken
Rechtssatz

Grenzfall eines Fehlverhaltes vor einem Schutzweg: Ein Fußgänger gibt dem Kfz-Lenker ein Handzeichen zum Vorbeifahren, andere Fußgänger wollen jedoch den Schutzweg überqueren; Ermahnung gerechtfertigt.

Schlagworte
Schutzbereich, Verschulden
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten