RS UVS Kärnten 2004/02/02 KUVS-1208/4/2003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.2004
beobachten
merken
Rechtssatz

Einem aufmerksamen Fahrzeuglenker ist es zuzumuten, dass er einem Einsatzfahrzeug Platz macht, das er bereits 150 m vor der Hauszufahrt wahrgenommen hat,  und  das blaues Licht führt sowie zeitweise auch das Folgetonhorn eingeschaltet hat.

Schlagworte
Einsatzfahrzeug Platz machen, Folgetonhorn, Blaulicht, aufmerksamer Fahrzeuglenker
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten