RS UVS Kärnten 2004/02/13 KUVS-1161/4/2003

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Veröffentlicht am 13.02.2004
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Rechtssatz

Zeigt der Beschuldigte den Wechsel des Fahrstreifens an und hat sich sein Fahrzeug vollständig auf der Gegenfahrbahn befunden, so hat er den Tatbestand des § 16 Abs 1 lit c StVO vollendet.

Schlagworte
Überholen, Vollendung des Tatbestandes, Lenker, Fahrstreifenwechsel
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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