RS UVS Kärnten 2004/02/25 KUVS-301/2/2004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2004
beobachten
merken
Rechtssatz

Gem § 51a Abs 1 VStG ist die kostenlose Beigabe eines Verfahrenshilfeverteidigers nicht im Interesse der Verwaltungsrechtspflege, wenn lediglich die Frage zu klären ist, ob der Beschuldigte berechtigt war in Österreich zum Tatzeitpunkt ein Kraftfahrzeug zu lenken.

Schlagworte
Verfahrenshilfe, Interesse an zweckentsprechender Verteidigung, Interesse der Verwaltungsrechtspflege, Verfahrenshilfeverteidiger
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten