RS UVS Vorarlberg 2004/03/19 1-0417/03

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Veröffentlicht am 19.03.2004
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Rechtssatz

Der Beschuldigte verließ einen Supermarkt mit einem vollbeladenen Einkaufswagen und wollte diesen zu seinen auf dem Parkplatz des Supermarktes befindlichen Pkw schieben. Dabei verlor er insbesondere wegen des seitlichen Gefälles der Verkehrsfläche die Kontrolle über den Einkaufswagen und stieß mit diesem gegen einen auf dem Parkplatz abgestellten Pkw. Es liegt ein "Verkehrsunfall" iS des § 4 Abs 5 StVO vor. Der Beschuldigte hat sich als Fußgänger auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr (§ 1 Abs 1 StVO) "räumlich fortbewegt" und dabei einen Einkaufswagen vor sich hergeschoben. Die gegenständliche Schadenszufügung an einem Pkw stand jedenfalls mit dieser räumlichen Fortbewegung und daher mit dem Straßenverkehr in unmittelbarem ursächlichem Zusammenhang. Sie ist somit als ein dem Tatbestand des Verkehrsunfalles zu unterstellendes Ereignis anzusehen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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