RS UVS Kärnten 2004/04/13 KUVS-270/4/2004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.2004
beobachten
merken
Rechtssatz

Manipulationen von Konsumenten an nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung gekennzeichneten Lebensmitteln ist durchaus  im Einklang mit den Erfahrungen des täglichen Lebens, jedoch ist die Beschuldigte als verantwortliche Beauftragte eines Verkaufslokals eines fleischverarbeitenden Unternehmens verpflichtet, diesen Risiken (Abfallen von Klebeetiketten unter Feuchtigkeitseinfluss und Kundenmanipulation) vorzubeugen und ist die Beschuldigte daher verpflichtet für eine dauerhafte Kennzeichnung Sorge zu tragen. Unternimmt sie diesbezüglich nichts, hat sie zumindest fahrlässig die Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen in Kauf genommen.

Schlagworte
Lebensmittelkennzeichnung, Konsumenteninformation, Kundenmanipulation, Verschulden, Klebeetiketten, Abfallen von Klebeetiketten, Erfahrungen des täglichen Lebens und Sorgfaltspflichten, Sorgfaltspflichten
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten