Der Beschuldigte hat als Lenker eines Lkw, beladen mit 32 Stück Rindern, dafür zu sorgen, dass auf jeder Ebene genügend freier Raum vorgesehen ist, um eine ausreichende Belüftung über den Tieren sicherzustellen, wenn diese sich in ihrer natürlichen, stehenden Haltung befinden sowie darauf zu achten, dass ihre natürliche Bewegung in keiner Weise gehemmt werden kann; dies ist nicht gegeben, wenn die Rinder auf der oberen Ladeebene nicht über ausreichend Platz verfügt haben, um ungehindert aufrecht stehen zu können, da diese mit dem Widerrist an der oberen Begrenzung (Dach) angestoßen sind.