RS UVS Wien 2004/06/28 03/P/34/2953/2003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2004
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Rechtssatz

Nicht jeder Verlust der Ankündigung des zweiten Zustellversuchs oder der Hinterlegungsanzeige, sondern nur solche, die auf eine Missachtung von Zustellvorschriften zurückzuführen sind, bewirken die Unwirksamkeit der Zustellhandlung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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