RS UVS Wien 2004/06/28 03/P/34/2953/2003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2004
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Rechtssatz

Die am Land gewohnheitsmäßig übliche mündliche Ankündigung des zweiten Zustellversuchs macht die Zustellung von Eigenhandsendungen unwirksam, falls die Sendung nicht - wie meist unter einem vereinbart - später übernommen oder am Postamt abgeholt wird.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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