RS UVS Wien 2004/06/29 03/P/34/3437/2003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.2004
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Rechtssatz

Fehler bei der Zustellung ?normaler" Post, die bis zu drei Mal in der

Woche in das falsche Hausbrieffach eingeworfen wird, lassen einen Rückschluss auch auf Mängel bei der Zustellung von RS-Sendung zu. Ein Postzusteller pflegt im Allgemeinen nicht im Voraus zu entscheiden, bei welcher Zustellart ihm ein Versehen passiert.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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