RS UVS Steiermark 2004/07/07 30.19-22/2003

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Veröffentlicht am 07.07.2004
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Rechtssatz

Gemäß § 75 Abs 1 Z 4 ASchG iVm § 5 Abs 2 STZ-VO muss das sicherheitstechnische Zentrum über die notwendigen Geräte zur Durchführung von Messungen auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes verfügen. Unter "verfügen" wird laut Duden haben, besitzen, ausgestattet, ausgerüstet, vorhanden sein verstanden. Daraus ergibt sich, dass die bloße Möglichkeit, das notwendige Gerät zur Messung der Leuchtdichte im Bedarfsfall durch Kontaktaufnahmen mit Dritten zu erlangen, dem gebotenen "verfügen" nicht entspricht.

Schlagworte
Sicherheitstechnisches Zentrum Präventionszentrum verfügen Definition Begriffsbestimmung Duden
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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