Der Rechtsmittelwerber ist verhalten der Aufforderung zur Durchführung eines Alkotests nach einem Verkehrsunfall (der Rechtsmittelwerber wurde von einem Auto niedergestoßen und erlitt dabei Verletzungen) Folge zu leisten, wenn er ? wie durch das ärztliche Gutachten zweifelsfrei festgestellt wurde ? die an ihn gerichtete Aufforderung intellektuell akustisch verstanden hat und auch aus medizinsicher Sicht in der Lage gewesen ist, diesen durchzuführen.