RS UVS Niederösterreich 2004/08/16 Senat-KS-04-2002

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Veröffentlicht am 16.08.2004
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Rechtssatz

Gesamtwirtschaftliche Interessen stehen der Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen dann entgegen, wenn durch die damit verbundene Vermehrung des Arbeitskräftepotentials die Entstehung von Lohndumping oder Niedriglohnbranchen zu befürchten ist, bzw. wenn die Gefahr einer wachstumshemmenden Behinderung des dem Arbeitsmarkt immanenten Weiterentwicklungs- und Qualifizierungsprozesses des regulären Arbeitskräftepotentials besteht.

Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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