Der Einwand, niemandem ?beinahe über den Fuß zu fahren", ist für Bereiche einer Fußgängerzone, wo Anlieferungen durch einen in der Mitte gelegenen U-Bahn-Zugang stark erschwert werden, bereits teilweise, wenn aber noch zugestanden wird, zur Vermeidung von Zusammenstößen müssten manchmal die Fußgänger dem Fahrzeugverkehr ausweichen, zur Gänze entwertet.