Fliegt ein Stein von der Fahrbahn gegen die Windschutzscheibe eines nachfahrenden Fahrzeugs, spricht dies für die Verantwortung des vorausfahrenden Lkw-Lenkers, dieser Stein könne eventuell von der Fahrbahn oder von seinen Reifen, nicht aber von der (besenreinen) Ladefläche seines Fahrzeugs gekommen sein.